INFORMATIONEN FÜR UNSERE NACHBARN

nach §§ 8a und 11 der Störfall-Verordnung

Sehr geehrte Nachbarinnen und Nachbarn der TABEG Tanklagerbetriebsgesellschaft mbH,

 

die Firma TABEG Tanklagerbetriebsgesellschaft mbH betreibt in Ihrer Nachbarschaft ein Tanklager für Mineralölprodukte und Biodiesel. Auf dem Gelände des Tanklagers befinden sich dazu die erforderlichen Lagerbehälter und die Umschlagsanlagen. Ferner gehören zu den betriebsnotwendigen Einrichtungen Pumpenaggregate sowie Anlagenteile zur Ver- und Entsorgung.

 

Wir möchten Sie über die von uns getroffenen Sicherheitsmaßnahmen in dieser Anlage, aber auch über Regelungen für Ihr richtiges Verhalten und Informationswege unterrichten, falls es beispielsweise einmal zu einer Betriebsstörung kommen sollte. Damit kommen wir unserer Informationspflicht gemäß § 11 der Störfall-Verordnung nach.

 

An den dargelegten Sachverhalten ist unser hoher Sicherheitsstandard beim Umgang mit Mineralölprodukten ersichtlich.

 

 

WIR ÜBER UNS

 

Die Firma TABEG Tanklagerbetriebsgesellschaft mbH ist als mittelständisches Unternehmen in den neuen Bundesländern tätig und betreibt 6 Tanklager für Mineralölprodukte. Der Geschäftssitz befindet sich in Berlin.

 

Im typischen Betriebsablauf des Tanklagers werden die Mineralölprodukte per Eisenbahnkesselwagen angeliefert, in Großtanks gelagert und über Straßentankwagen wieder abgegeben. Auf diese Weise erfolgt z. B. die Belieferung von Heizöl.

 

Unsere Tanklager stellen somit ein wichtiges Bindeglied zwischen Raffinerie und Endverbraucher dar.

 

 

WARUM WIR SIE INFORMIEREN

 

Die Verpflichtung zu dieser Information ergibt sich daraus, dass das von uns betriebene Tanklager für Mineralölprodukte einen Betriebsbereich darstellt, der dem

 

Bundes-Immissionsschutzgesetz

und der

Störfall-Verordnung

 

unterliegt. Dies haben wir der zuständigen Behörde entsprechend § 7 Abs. 1 der Störfall-Verordnung angezeigt.

 

Als Tanklager sind wir verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfallen und zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen zu treffen.

 

In diesen Vorschriften ist u. a. festgelegt, dass über die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der Anlage sowie über mögliche Gefahren, die auch wir trotz aller Vorkehrungen nicht völlig ausschließen können, ein Sicherheitsbericht zu erarbeiten ist. Die Anwohner sind über Auswirkungen eventueller Störungen auf Mensch und Umwelt zu unterrichten.

 

Wir kommen dieser Verpflichtung in der Absicht nach, Ihnen im Interesse einer guten Nachbarschaft unser Tanklager und die damit verbundenen Tätigkeiten zu erläutern.

 

Der Sicherheitsbericht nach § 9 Abs. 1 der Störfall-Verordnung wurde der zuständigen Behörde vorgelegt.

Die Tanklager werden in regelmäßigen Abständen, nach einem Überwachungsplan wie in §17 (1) StörfallV festgelegt, von den örtlichen Behörden inspiziert. Den aktuellen Überwachungsplan finden Sie auf der Internetseite des zuständigen Landkreises oder können Sie dort erfragen.

Das Datum der letzten Inspektion sowie eventuell vorhandene Links auf die Behördenseiten finden Sie auf unserer Internetseite unter dem jeweiligen Standort oder unter folgenden Links.

 

Tanklager Diekhof

Tanklager Wesenberg

Tanklager Kablow

Tanklager Medewitz

Tanklager Cunnersdorf

Tanklager Thüringen

 

Die Inspektionsberichte können bei der jeweils zuständigen Unteren Immissionsschutzbehörde auf Anfrage angefordert werden, falls diese nicht anderweitig zur Verfügung gestellt werden.

 

Bitte betrachten Sie diese zusammengefassten Informationen als Teil unserer Sicherheitsvorsorge. Sie erhalten damit sowohl allgemeine Sicherheitsratschläge als auch Hinweise für ein konkretes Ereignis.

 

 

 

UNSER SICHERHEITSKONZEPT

 

An die Lagerung, den Umschlag und den Transport von Mineralölprodukten werden vom Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Umweltschutz, Sicherheitsdenken und vorbeugende Gefahrenabwehr sind für unser Unternehmen von hohem Stellenwert und sind bestimmend für den Betrieb unserer Anlage. Alle vorgeschriebenen Einrichtungen zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs sind installiert. Um den erforderlichen Stand der Technik jederzeit zu garantieren, erfolgen regelmäßig Prüfungen durch Behörden und Sachverständige.

 

 

GEHANDHABTE STOFFE UND GEFAHRENMERKMALE

 

In unserem Tanklager können Dieselkraftstoffe, leichtes Heizöl, bestimmte Zusatzstoffe (Kennzeichnungsflüssigkeit, Additive) sowie Rapsmethylester (Biodiesel) gelagert und umgeschlagen werden. Im Tanklager Cunnersdorf werden zusätzlich noch Ottokraftstoffe gelagert.

 

 

StoffGHS-SymboleEigenschaften

Dieselkraftstoff,

Heizöl, Additive

 

 

- Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3
- Karzinogenität, Kategorie 2
- Aspirationsgefahr, Kategorie 1
- Gewässergefährdend, Chronisch, Kategorie 2
- Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2
- Spezifische Zielorgantoxizität (wiederholte
  Exposition), Kategorie 2

Benzin

(Ottokraftstoff)

 

 

- Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 1
- Aspirationsgefahr, Kategorie 1
- Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2
- Keimzellmutagenität, Kategorie 1B
- Karzinogenität, Kategorie 1B
- Reproduktionstoxizität D, Kategorie 2
- Spezifische Zielorgantoxizität (einmalige
  Exposition) ZNS, Kategorie 3
- Gewässergefährdend, Chronisch, Kategorie 2
Biodiesel - schwach wassergefährdend

 

 

WAS KÖNNTE DENNOCH PASSIEREN

 

 

Der Begriff Störfall ist vom Gesetzgeber genau definiert und bezeichnet ein Ereignis, wie z.B. einen Brand, eine Explosion (für Tanklager in Schönteichen relevant) oder eine Freisetzung gefährlicher Stoffe, durch welches eine ernste Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt hervorgerufen werden kann.

 

 Folgende Störfallszenarien sind generell im Tanklager denkbar:

 

-          Austritt von Produkt (Diesel/Heizöl) oder Benzin (Kamenz OT Cunnersdorf)

-          Wald-/Ödlandbrand

-          Explosion (nur Tanklager Cunnersdorf)

-          Eingriff Unbefugter

 

Sollte es trotz der umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen zu einem Störfall kommen, der zu Entstehung von einem Brand, Rauchentwicklung, einer Explosion (Tanklager Schönteichen) oder Ölgeruch führt, so kann die Beeinträchtigungen von Mensch, Tier und Umwelt nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

 

Die Entstehung solcher Störfallszenarien ist nur innerhalb des umzäunten Betriebsgeländes denkbar. Bei einem Brand ist eine kurzzeitige Rauchentwicklung, Geruchsbelästigung und Rußflockenausbreitung über das Betriebsgelände hinweg nicht auszuschließen, die im schlimmsten Fall zu Vergiftungen führen können. Im sehr unwahrscheinlichen Fall einer Explosion (nur im Tanklager Schönteichen) ist mit Druckwirkung, Wärmestrahlung und Trümmerflug zu rechnen. Bei einer Freisetzung von Produkt können zündfähige Dampf-/Luftgemische auftreten, die sich in Bodennähe und auf Wasseroberflächen ausbreiten.

 

Es wurden von uns zahlreiche technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen getroffenen. Stationäre und mobile Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen sollen die Ausbreitung von Bränden verhindern. Auffangräume und Überfüllsicherungen an den Tanks verhindern den Austritt von Flüssigkeiten in die Umwelt. Das gesamte Tanklager ist durch einen Zaun vor Eingriffen Unbefugter geschützt. Durch diese Maßnahmen sowie die bei den Mitarbeitern vorhandenen Erfahrungen sind Störfälle im Tanklager praktisch auszuschließen. Ein aus dem Betrieb unserer Anlage resultierender Kontakt mit den gehandhabten Stoffen ist für Sie als Nachbar unserer Anlage kaum denkbar. Sollte es wider Erwarten doch zu einem Störfall kommen, so sorgen die im Tanklager vorhandenen Sicherheitseinrichtungen, sowie das schnelle Eingreifen von internen und externen Einsatzkräften, für eine sofortige Bekämpfung bzw. Beseitigung der Störung und für die Begrenzung möglicher Auswirkungen. 

 

Um dieses zu gewährleisten, hat die örtliche Brand- und Katastrophenschutzbehörde, in Zusammenarbeit mit der TABEG, einen „externen Alarm- und Gefahrenabwehrplan“ entwickelt. Dieser enthält alle wichtigen Informationen, Lagepläne und Ablaufpläne, die die Einsatzkräfte im Falle eines Störfalls benötigen, um die Schäden für Mensch und Natur möglichst gering zu halten. Dafür wurden alle erdenklichen Störfälle und die notwendigen Gegenmaßnahmen durchdacht und werden regelmäßig bei praktischen Übungen auf den Prüfstand gestellt. Die Umsetzung und Aktualität des Maßnahmenplans wird von den Behörden kontrolliert und überwacht.

 

Ein Messtrupp, der durch die Einsatzleitung der Feuerwehr eingesetzt wird, erfasst, kontrolliert und dokumentiert fortlaufend die Schadstoffkonzentration in der Luft. Im Wesentlichen werden die Konzentrationen von Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid gemessen, die beim Umgang mit Diesel, Heizöl und Benzin entstehen können. Anhand dieser Messwerte und unter Berücksichtigung der vorherrschenden Wetterlage werden Rückschlüsse auf die mögliche Emissionsdauer und deren Auswirkungen gezogen, um gezielte Gefahrenabwehrmaßnahmen vorzunehmen. In Zusammenarbeit von Feuerwehr, Polizei und den zuständigen Behörden wird der weitere Ablauf abgestimmt und die Bevölkerung informiert.

 

 

WIE SIE UNS ERREICHEN KÖNNEN

 

Den verantwortlichen Tanklagerleiter vor Ort entnehmen Sie bitte unserer Webseite unter dem jeweiligen Tanklager. Er steht Ihnen im Bedarfsfall für weitere Informationen zur Verfügung.

Die Kontaktinformationen für den jeweiligen Standort finden Sie auf unserer Internetseite oder Sie folgen dem jeweiligen Link.

 

Tanklager Diekhof

Tanklager Wesenberg

Tanklager Kablow

Tanklager Medewitz

Tanklager Cunnersdorf

Tanklager Thüringen

 

Wir möchten Sie jedoch bitten, diese Telefon-Nummer nicht bei einem Störfall zu benutzen, da die Leitungen in diesem Fall für die Einsatzkräfte frei bleiben müssen.

 

Wichtige Telefonnummern:

 

Feuerwehr / Rettungsdienst       

112

Polizei

110

 

WIE SIE INFORMIERT WERDEN

 

Informationen über ein solches Ereignis, über die von Ihnen gegebenenfalls zu ergreifenden Verhaltensregeln, über die Maßnahmen der Einsatzkräfte sowie schließlich zur Entwarnung, können über das Radio oder das Fernsehen erfolgen, und zwar über den an Ihrem Wohnort zu empfangenden Landessender der öffentlichen Rundfunkanstalten, über Lautsprecherdurchsagen, über die Internetseite der Kommunen, Twittermitteilungen, die Smartphone-Apps NINA und KatWarn und eine örtliche Sirenenanlage.

 

 

WAS SOLLTEN SIE TUN, WENN DENNOCH ETWAS PASSIERT

 

Wir geben Ihnen nachfolgend Hinweise, welche Verhaltens- und Sicherheitsregeln Sie in einem solchen Fall befolgen sollten.

  • Folgen Sie den Anweisungen von Polizei und Feuerwehr und halten Sie die   Anfahrtswege und Telefonverbindungen zum Tanklager frei.
  • Rufen Sie Kinder ins Haus.
  • Verständigen Sie Nachbarn und Passanten und helfen Ihnen bei Bedarf.
  • Lassen Sie Ihre Kinder in der Schule oder im Kindergarten; es wird dort für sie gesorgt.
  • Suchen Sie geschlossene Räume auf, möglichst innenliegend in den oberen Geschossen des Hauses.
  • Nehmen Sie bei Notwendigkeit vorübergehend Passanten auf.
  • Schließen Sie sofort Fenster und Türen möglichst dicht.
  • Schalten Sie umgehend Lüftungs- und Klimaanlagen aus.
  • Nehmen Sie bei gesundheitlicher Beeinträchtigung Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf oder wählen Sie die Notrufnummern 112 bzw. 110. 
  • Schalten Sie Ihr Radiogerät ein. Wählen Sie einen regionalen Sender.
  • Achten Sie auf Entwarnungsdurchsagen (Lautsprecherwagen, Radio).
  • Bleiben Sie dem Ereignis fern und behindern Sie nicht durch Neugier die Einsatzkräfte.

 

EIN WORT ZUM ABSCHLUSS

 

Wir hoffen, dass wir bei Ihnen durch diese Informationsschrift keine Besorgnisse hervorgerufen haben. Sicherheit durch bewährte Technik und ordnungsgemäßer Betrieb durch erfahrene und verantwortungsbewusste Mitarbeiter steht nicht im Widerspruch zu den hier dargelegten Maßnahmen der Gefahrenabwehr. Sie sind für uns als Betreiber vielmehr die konsequente Fortsetzung des Schutzgedankens, um den erreichbaren Sicherheitsstandard durch eine angemessene Vorsorge für den Gefahrenfall zu ergänzen.

 

Für denkbare Störungen haben wir vorsorglich einen betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplan ausgearbeitet, der mit den zuständigen Stellen der Kommune (Landratsamt, Amt für Brand- und Katastrophenschutz) abgestimmt wurde. Er bildet die Basis für den von diesen Stellen auszuarbeitenden Notfalleinsatzplan.

 

Wir versichern Ihnen, dass wir beim Betrieb des Tanklagers alle Vorkehrungen getroffenen haben und dies auch zukünftig tun werden, um Störfälle auszuschließen, die mit Beeinträchtigung für Sie verbunden sein könnten. Sie sollen wie in der Vergangenheit das erforderliche Vertrauen zu unserem Unternehmen haben, so dass die gute Nachbarschaft zwischen Ihnen und uns beibehalten wird.

 

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an den entsprechenden Verantwortlichen. Weitere Auskünfte können Sie auch direkt von der Geschäftsführung unseres Unternehmens erhalten.

 

 

TABEG Tanklagerbetriebsgesellschaft mbH

Geschäftsführung

An der Wuhlheide 232

12459 Berlin

Tel.: 030/538811-0

Fax: 030/538811-22

 

 

Stand: 12/2023